Was war der Völkermord an den Herero und Nama?
Der Völkermord an Herero und Nama 1904–1908: Vernichtungsbefehl, Lager, Todeszahlen, deutsche Anerkennung und Streit um Reparationen.

Kurze Antwort
Mindestens etwa 50.000, möglicherweise mehr als 90.000 Herero und Nama starben zwischen 1904 und 1908 im kolonialen Vernichtungskrieg des Deutschen Kaiserreichs in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Deutsche Truppen vertrieben Menschen in die Omaheke-Wüste, sperrten Überlebende in Konzentrationslager und unterwarfen sie tödlicher Zwangsarbeit. Historiker und Deutschland bezeichnen die Verbrechen als Völkermord.
Das Wichtigste
- Das Deutsche Kaiserreich verübte zwischen 1904 und 1908 im heutigen Namibia einen Völkermord an den Herero und Nama.
- Schätzungen nennen 40.000 bis 80.000 getötete Herero und etwa 10.000 getötete Nama zwischen 1904 und 1908.
- Lothar von Trothas Vernichtungsbefehl vom 2. Oktober 1904 ordnete an, Herero innerhalb der Kolonie zu erschießen.
- Vertreibung in die Omaheke, Konzentrationslager, Hunger, Krankheiten und Zwangsarbeit bildeten zusammen das deutsche Vernichtungsprogramm.
- Deutschland erkannte den Völkermord 2015 offiziell an, doch die 2021 vereinbarten 1,1 Milliarden Euro gelten ausdrücklich nicht als Reparationen.
Die kurze Antwort: kolonialer Krieg und planmäßige Vernichtung
Der Völkermord an den Herero und Nama begann nach Jahrzehnten deutscher Landnahme, Viehenteignung, Verschuldung und rassistischer Herrschaft. Am 12. Januar 1904 erhoben sich Herero unter Samuel Maharero gegen die Kolonialmacht. Nach der Schlacht am Waterberg vom 11. August 1904 ließ Generalleutnant Lothar von Trotha Fluchtwege nach Westen abriegeln und trieb Herero in die wasserarme Omaheke. Am 2. Oktober 1904 erließ er seinen „Vernichtungsbefehl“.
„Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen.“ — Lothar von Trotha, „Aufruf an das Volk der Herero“, 2. Oktober 1904.
Kaiser Wilhelm II. hob den Befehl im Dezember 1904 formal auf. Die Vernichtung endete damit nicht: Gefangene wurden ab Ende 1904 in Lagern interniert, mangelernährt und zur Arbeit gezwungen. Der Nama-Krieg begann im Oktober 1904 unter Anführern wie Hendrik Witbooi und Jakob Morenga. Die Kolonialverwaltung erklärte den Krieg am 31. März 1907 offiziell für beendet; Gefangenschaft, Deportationen und Lagersterben dauerten bis 1908.
Welche Beweise die Vernichtungsabsicht und ihre Umsetzung belegen
Die Beweislage beruht auf Befehlen, Militärakten, Verwaltungsberichten, Missionarszeugnissen, Bevölkerungsstatistiken und Aussagen Überlebender. Von Trotha erklärte 1904 selbst, er wolle die Herero durch Gewalt oder Vertreibung aus dem Land entfernen. Der Generalstab beschrieb 1906 in seiner amtlichen Kriegsgeschichte zustimmend, wie die Omaheke vollenden sollte, was deutsche Waffen begonnen hatten.
„Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: die Vernichtung des Hererovolkes.“ — Kriegsgeschichtliche Abteilung I des Großen Generalstabs, 1906, „Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika“.
Nach der Wüstenverfolgung errichtete die Kolonialmacht Lager unter anderem in Windhoek, Swakopmund und auf der Haifischinsel bei Lüderitz. Dort töteten Hunger, Krankheiten, Kälte, Misshandlungen und Zwangsarbeit Tausende. Der britische „Blue Book“-Bericht von 1918 dokumentierte Zeugenaussagen über die deutsche Herrschaft; er entstand unter südafrikanischer Besatzung und muss quellenkritisch gelesen werden, stimmt aber in zentralen Punkten mit deutschen Akten und Missionsquellen überein.
Auf der Haifischinsel wurden besonders viele Nama festgehalten. Menschen mussten Eisenbahnen, Hafenanlagen und koloniale Infrastruktur bauen. Schädel und andere menschliche Überreste wurden für rassistische Forschungen nach Deutschland verschickt. Die Gewalt des Deutschen Kaiserreichs verband militärische Tötung mit Enteignung: Verordnungen von 1905 und 1907 nahmen Herero und Nama Land und Vieh und zwangen viele Überlebende in kontrollierte Lohnarbeit.
Todeszahlen: belastbare Größenordnungen und Grenzen der Statistik
Eine exakte Opferzahl ist unmöglich, weil die deutsche Kolonialverwaltung vor 1904 keine verlässliche Volkszählung durchführte und Tote in der Omaheke sowie außerhalb der Lager unvollständig registrierte. Die Bandbreiten beruhen auf unterschiedlichen Ausgangspopulationen, Nachkriegszählungen und Definitionen des erfassten Zeitraums.
| Quelle oder Bezugspunkt | Herero-Tote | Nama-Tote | Datierung und Grundlage |
|---|---|---|---|
| Häufig zitierter Forschungskorridor | 40.000–80.000 | etwa 10.000 | Todesfälle im Krieg und Lagersystem, 1904–1908 |
| Jürgen Zimmerer, Forschungsüberblick | bis zu 80.000 | etwa 10.000 | demografische Rekonstruktionen, publiziert unter anderem 2011 |
| Deutscher Bundestag, Antrag zur Anerkennung | bis zu 80.000 | mindestens 10.000 | parlamentarische Zusammenfassung, 2016 |
| Deutsche Bundesregierung und Namibia, Gemeinsame Erklärung | nicht getrennt beziffert | nicht getrennt beziffert | Anerkennung der Ereignisse von 1904–1908 als Völkermord, paraphiert 2021 |
Die verbreitete Schätzung von bis zu 80.000 getöteten Herero geht von einer Vorkriegsbevölkerung von ungefähr 80.000 und nur rund 15.000 bis 20.000 erfassten Überlebenden aus. Für die Nama werden häufig ungefähr 10.000 Tote bei einer Ausgangsbevölkerung von etwa 20.000 genannt. Addiert ergibt der übliche Korridor rund 50.000 bis 90.000 Tote; höhere Gesamtschätzungen entstehen, wenn nicht registrierte Opfer und weitere betroffene Gemeinschaften einbezogen werden.
Die Zahlen sind keine konkurrierenden Gewissheiten, sondern Rekonstruktionen. Unstrittig ist der katastrophale Bevölkerungseinbruch. Prozentangaben von ungefähr 80 Prozent bei den Herero und 50 Prozent bei den Nama sind verbreitet, hängen jedoch von unsicheren Vorkriegsgrößen ab.
Wer die Einordnung bestreitet – und worum der Streit tatsächlich geht
In der historischen Fachforschung gilt die Einordnung als Völkermord weitgehend als Konsens. Bestreitungen kommen vor allem von kolonialapologetischen Autoren, Teilen deutschsprachiger Siedlerverbände und Akteuren, die den Vernichtungsbefehl als kurzfristige militärische Drohung darstellen. Sie verweisen auf seine Aufhebung im Dezember 1904, bestreiten hohe Ausgangspopulationen oder reduzieren die Todesfälle auf Dürre und Krankheit. Diese Argumente isolieren einzelne Dokumente von der tatsächlichen Vertreibung, der Abriegelung von Wasserstellen und dem anschließenden Lagersystem.
Ein anderer Streit betrifft nicht das historische Geschehen, sondern Recht und Politik. Deutschland argumentiert, die UN-Völkermordkonvention vom 9. Dezember 1948 gelte strafrechtlich nicht rückwirkend. Das schließt weder die historische Bezeichnung noch staatliche Verantwortung, Rückgaben oder politische Reparationen aus.
2015 nahm die Bundesregierung bilaterale Verhandlungen mit Namibia auf. Die 2021 paraphierte Gemeinsame Erklärung bezeichnete die Verbrechen aus heutiger Perspektive als Völkermord und stellte 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre für Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramme in Aussicht. Deutschland vermied den Rechtsbegriff „Reparationen“. Vertreter der Ovaherero Traditional Authority und der Nama Traditional Leaders Association lehnten das Verfahren ab, weil sie nicht als gleichberechtigte Verhandlungspartner beteiligt gewesen seien. Im Januar 2023 reichten oppositionelle namibische Abgeordnete und traditionelle Vertreter in Windhoek Klage gegen die Vereinbarung ein.
Die präzise Antwort lautet daher: Umstritten sind Opferzahlen, Rechtsfolgen und das Verfahren der Wiedergutmachung; die Einstufung des Herero-und-Nama-Genozids als historischer Völkermord ist im wissenschaftlichen Mainstream nicht ernsthaft offen.
Was daraus folgt: Anerkennung, Restitution und Reparationen
Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bat am 14. August 2004 am Waterberg um Vergebung und erklärte, die damaligen Gräueltaten würden heute als Völkermord bezeichnet. 2015 verwendete die Bundesregierung den Begriff offiziell; 2021 folgte die bilaterale Erklärung. Eine endgültige, von allen maßgeblichen Opfervertretungen akzeptierte Regelung bestand bis 2026 nicht.
Die Folgen sind materiell: Landenteignung prägt Namibias Besitzverhältnisse bis heute. Rückgaben menschlicher Überreste aus deutschen Sammlungen erfolgten unter anderem 2011, 2014 und 2018. Museen, Universitäten und anatomische Sammlungen müssen Provenienzen offenlegen und weitere Gebeine sowie geraubte Kulturgüter zurückgeben.
Wiedergutmachung erfordert mehr als Entwicklungshilfe. Betroffene Gemeinschaften verlangen direkte Beteiligung, Landreform, individuelle oder gemeinschaftliche Entschädigung und eine förmliche Entschuldigung ohne rechtliche Ausweichformeln. Die Geschichte gehört zugleich in die Darstellung des Deutschen Kaiserreichs: Deutsch-Südwestafrika war kein Randgeschehen, sondern ein Schauplatz staatlich organisierter rassistischer Vernichtung.
Die Anerkennung schafft keinen Schlussstrich. Sie begründet Aufgaben: Archive zugänglich machen, Opfer namentlich erfassen, Eigentumswege rekonstruieren, Nachfahren an Entscheidungen beteiligen und koloniale Profite sowie institutionelle Verantwortlichkeiten untersuchen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Encyclopaedia Britannica: Genocide of the Herero and Nama
- United States Holocaust Memorial Museum: Herero and Nama Genocide
- Deutsches Historisches Museum: Der Krieg gegen die Herero 1904
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit: Deutschland und Namibia schließen Versöhnungsabkommen, 2021
- Jürgen Zimmerer und Joachim Zeller: Völkermord in Deutsch-Südwestafrika
- European Center for Constitutional and Human Rights: Colonial crimes in Namibia
Häufige Fragen
- Wie viele Herero und Nama wurden getötet?
- Für die Jahre 1904 bis 1908 nennen Historiker meist 40.000 bis 80.000 getötete Herero und ungefähr 10.000 getötete Nama. Die Spannweite entsteht, weil vor 1904 keine zuverlässige Volkszählung existierte und viele Tote in der Omaheke nicht registriert wurden. Häufig genannte Verluste entsprechen ungefähr 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama, abhängig von den geschätzten Ausgangspopulationen.
- Wer war für den Völkermord verantwortlich?
- Verantwortlich waren das Deutsche Kaiserreich, seine Kolonialverwaltung und die Kaiserliche Schutztruppe. Generalleutnant Lothar von Trotha führte 1904 den Krieg und erließ am 2. Oktober 1904 den Vernichtungsbefehl gegen die Herero. Kaiser Wilhelm II. hob ihn im Dezember 1904 auf, doch Internierung, Zwangsarbeit und tödliche Lagerbedingungen dauerten bis 1908 fort.
- Warum gilt der Krieg gegen Herero und Nama als Völkermord?
- Die deutsche Kriegführung zielte 1904 bis 1908 auf die Vernichtung wesentlicher Teile zweier ethnischer Gruppen. Belege sind Lothar von Trothas Befehl vom 2. Oktober 1904, die Vertreibung der Herero in die Omaheke, blockierte Wasserstellen sowie Konzentrationslager und Zwangsarbeit. Der 1948 kodifizierte Rechtsbegriff wird historisch angewandt, auch wenn die Konvention strafrechtlich nicht rückwirkend gilt.
- Hat Deutschland den Völkermord anerkannt und Entschädigung gezahlt?
- Deutschland bezeichnete die Verbrechen 2015 offiziell als Völkermord. Die 2021 paraphierte Erklärung mit Namibia sah 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre für Entwicklungsprogramme vor, ausdrücklich nicht als rechtliche Reparationen. Ovaherero- und Nama-Vertretungen kritisierten ihre unzureichende Beteiligung und lehnten die Vereinbarung ab. Bis 2026 bestand keine von allen maßgeblichen Opfervertretungen akzeptierte Regelung.
- Was geschah in den Konzentrationslagern Deutsch-Südwestafrikas?
- Ab Ende 1904 internierte die deutsche Kolonialmacht überlebende Herero und Nama unter anderem in Windhoek, Swakopmund und auf der Haifischinsel. Gefangene litten bis 1908 unter Hunger, Krankheiten, Kälte und Misshandlungen und mussten Zwangsarbeit leisten. Besonders die Haifischinsel hatte eine extrem hohe Sterblichkeit; zudem wurden menschliche Überreste für rassistische Forschungen nach Deutschland gebracht.
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